Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fly Tirol

1. Gesundheitliche Voraussetzungen und Pflichten der Teilnehmer:innen

  1. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmer:innen, dass sie die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung – insbesondere an Flug- und Outdoor-Aktivitäten – erfüllen. Hierzu gehört insbesondere eine ausreichende körperliche und geistige Leistungsfähigkeit.

  2. Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, zu den vereinbarten Zeiten am jeweiligen Treffpunkt zu erscheinen sowie den Anweisungen der verantwortlichen Fluglehrer:innen bzw. Tandempilot:innen während Start, Flug und Landung uneingeschränkt Folge zu leisten. Das Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage führt zum ersatzlosen Verlust des Leistungsanspruchs; die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

  3. Teilnehmer:innen müssen Fly Tirol vor Beginn der Veranstaltung informieren, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:

    • Schwerer Unfall innerhalb der letzten 12 Monate (z. B. Knochenbruch, Bänderriss, Gehirnerschütterung)

    • Ernsthafte Erkrankung innerhalb der letzten 12 Monate, die ärztlicher Behandlung bedurfte oder bedarf (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Wirbelsäulen- oder Bandscheibenprobleme, Bluthochdruck, Diabetes, relevante Organleiden)

    • Psychische oder seelische Beeinträchtigungen innerhalb der letzten 12 Monate (z. B. Suchterkrankungen, Bewusstseinsstörungen)

    • Konsum von Alkohol, Medikamenten oder Drogen innerhalb der letzten 12 Stunden

    • Bestehende Schwangerschaft

  4. Fly Tirol übernimmt keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die auf die Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen zurückzuführen sind.

  5. Werden falsche Angaben gemacht oder die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist Fly Tirol berechtigt, Teilnehmer:innen jederzeit – auch während der Veranstaltung – auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder sonstigen Ausgleich besteht nicht.

2. Leistungsumfang, Leistungszeitraum und Ort der Leistungserbringung

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den gültigen Leistungsbeschreibungen im Jahresprogramm (Broschüren, Website www.fly-tirol.com, postalisch zugesandt). Maßgeblich sind im Zweifel die Angaben auf der Website. Änderungen bleiben vorbehalten.

  2. An- und Abreise sowie Unterkunft sind nicht Bestandteil der Leistungen von Fly Tirol und sind von den Teilnehmer:innen selbst zu organisieren. Treffpunkte werden rechtzeitig bekanntgegeben.

  3. Fly Tirol kann Mitfahrgelegenheiten anbieten. Diese sind unentgeltlich, nicht vertraglich garantiert und begründen keinen Rechtsanspruch, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

  4. Bei Veranstaltungen, die eine Nächtigung erfordern, kann Fly Tirol nach Möglichkeit Unterkünfte reservieren. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages erfolgt durch die Teilnehmer:innen selbst. Eigene Unterkünfte dürfen organisiert werden, müssen jedoch bei Anmeldung mitgeteilt werden.

2.1 Paragleitausbildung

  1. Die Paragleitausbildung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben durch befugte Fluglehrer:innen und umfasst theoretische und praktische Inhalte, jeweils mit Prüfung.

  2. Auf Wunsch stellt Fly Tirol Flugmaterial bereit; Teilnehmer:innen müssen geeignete Kleidung, Schuhe und persönliche Schutzausrüstung selbst mitbringen. Für die ersten fünf Höhenflüge wird Material auf Wunsch gegen eine Mietgebühr bereitgestellt; weitere Flüge erfordern eine separate Vereinbarung.

2.2 Fortbildung

  1. Fortbildungsangebote umfassen insbesondere: B-Schein komplett (Streckenflugberechtigung), Tandemkurs, Thermikkurs, Sicherheitstraining, Flugreisen, Private Coaching 

  2. B-Schein komplett (Streckenflugberechtigung) und Tandemkurs bestehen aus theoretischer und praktischer Ausbildung mit abschließender Prüfung.

  3. Bei Reisen liegt der Schwerpunkt auf der Erkundung von Fluggebieten; mindestens ein:e Fluglehrer:in begleitet die Teilnehmer:innen und bietet individuelles Training.

  4. Teilnehmer:innen müssen gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, eigene Ausrüstung mitbringen und für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.

  5. Eigenverantwortung für Flugvorbereitung, Start, Flug und Landung liegt bei den Teilnehmer:innen. Fly Tirol kann hier aber die Startreihenfolgen vorgeben.

2.3 Handel, Verleih und Vermietung

  1. Leihgegenstände werden unentgeltlich auf individueller Basis übergeben.

  2. Vermietung erfolgt über Mietverträge mit Regelung zu Entgelt, Dauer und Umfang. Entgelt ist, sofern nicht anders vereinbart, vorab zu entrichten.

  3. Übergabe und Rückgabe erfolgen zu Geschäftszeiten in den Räumlichkeiten von Fly Tirol. Bei verspäteter Rückgabe ist ein Benützungsentgelt in Höhe des doppelten vereinbarten Mietzinses zu leisten.

  4. Der/die Mieter:in haftet für Schäden über gewöhnliche Abnutzung hinaus und meldet diese unverzüglich.

  5. Nutzung von Leih- und Mietgegenständen erfolgt auf eigenes Risiko. Teilnehmer:innen müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen.

2.4 Leistungszeitraum und Ort

  1. Leistungszeitraum ergibt sich aus individueller Vereinbarung oder Jahresprogramm; Fly Tirol kann aus Sicherheits- oder sachlichen Gründen, insbesondere wetterbedingt, um bis zu zwei Tage vor- oder zurückverlegen.

  2. Der Veranstaltungsort ergibt sich aus individueller Vereinbarung oder Jahresprogramm; Änderungen aus Sicherheits- oder sachlichen Gründen, insbesondere wetterbedingt, bleiben vorbehalten.

3. Anmeldung, Vertragsschluss, Entgelt, Rücktritt und Zahlungsbedingungen

  1. Mit Buchung (online, telefonisch, schriftlich, vor Ort oder per Gutscheineinlösung) kommt ein verbindlicher Vertrag mit Fly Tirol zustande. Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmer:innen diese AGB verbindlich an.

  2. Bergfahrten sind nicht im Preis enthalten. Tandemflüge sind ohne Abzug vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

  3. Mit Anmeldung ist eine Anzahlung von EUR 100,– zu leisten; Restbetrag spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung.

  4. Rücktritt durch Teilnehmer:innen:

    • bis 30 Tage: 30 %

    • 8–29 Tage: 85 %

    • 1–7 Tage: 100 %

    • Nichterscheinen: 100 %
      Umbuchung: EUR 50,– Bearbeitungsgebühr; Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmer:innen.

  5. Rücktritt durch Fly Tirol: Bei unzureichender Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor Beginn möglich; Zahlungen werden gutgeschrieben oder erstattet.

  6. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Gefährdung der Sicherheit oder Störung der Veranstaltung kann Fly Tirol den Vertrag fristlos kündigen; Gebühren werden nicht erstattet

  7. Leistungsumfang und Preise ergeben sich aus dem Jahresprogramm oder der Website; alle Gebühren pro Person sind vor Beginn fällig.

4. Gutschein

  1. Gültigkeit 36 Monate ab Ausstellungsdatum, nicht verlängerbar.

  2. Sonderregelungen nach individueller Absprache möglich.

  3. Gutscheine sind am Veranstaltungstag abzugeben; Leistungen können auf andere Teilnehmer:innen übertragen werden.

5. Haftung und Wetterbedingungen

  1. Haftung von Fly Tirol und Erfüllungsgehilfen bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  2. Paragleiten ist eine Risikosportart, die Eigenverantwortung und Disziplin erfordert.

  3. Fly Tirol kann keine Gewähr für Durchführung oder Anzahl/Qualität der Flüge geben, insbesondere bei wetterbedingten Einschränkungen.

6. Verkauf von Flugausrüstung

  1. Verkauf neuer und gebrauchter Flugausrüstung (Gleitschirme, Gurtzeuge, Zubehör) erfolgt vor Ort, telefonisch, per E-Mail oder über Website.

  2. Für Neuwaren gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach KSchG und FAGG.

  3. Gebrauchte Waren sind vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

  4. Gewährleistungsfristen richten sich nach gesetzlichen Vorgaben; bei Gebrauchtwaren kann sie auf 12 Monate ab Übergabe verkürzt werden.

7. Widerrufsbelehrung

  1. Verbraucher:innen haben das Recht, binnen 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen (Beginn siehe Text zuvor).

  2. Rückzahlungspflichten und Versandregelungen richten sich nach gesetzlicher Vorgabe.

  3. Ausschluss des Widerrufsrechts für: personalisierte Waren, versiegelte Hygiene- oder Gesundheitsprodukte.

8. Lichtbilder, Videoaufzeichnungen und Urheberrechte

  1. Fly Tirol und Teilnehmer:innen können während Veranstaltungen Lichtbilder oder Videos erstellen.

  2. Anmeldung gilt als Einwilligung zur Nutzung für interne Zwecke; Widerruf nur aus schwerwiegenden Gründen schriftlich.

  3. Fly Tirol darf Aufnahmen bearbeiten und veröffentlichen; keine Namensnennungspflicht bei Online-Veröffentlichung.

  4. Weitergabe, Veränderung oder kommerzielle Nutzung bedarf ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

9. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.

10. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht; Erfüllungsort ist der Sitz von Fly Tirol. Zuständiges Gericht: Bezirksgericht Kitzbühel.